AGB

1. Vertragspartner und Vertragsabschluss

Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Gästeführer und dem Gast bzw. dem Auftraggeber der Führung finden in erster Linie die mit dem Gästeführer getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vermittlungs- und Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis anzuwenden sind, nichts anderes bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit dem Gästeführer ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Vertrag über die Gästeführung kommt zwischen dem Auftraggeber, nachstehend Gast genannt und Heidelberg Tourist Guide, Olga Speck durch Bestätigung zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form; erfolgt im Regelfall jedoch schriftlich. Es sind die getroffenen Vereinbarungen, ergänzt durch diese AGB, anzuwenden.

2. Vertragsabschluss, Gruppenauftraggeber

Mit seiner schriftlichen oder mündlichen Buchung bietet der Gast den Abschluss eines Dienstvertrages nach § 611 ff. BGB verbindlich an. Der Dienstvertrag zur Gästeführung kommt zwischen dem Auftraggeber, nachstehend Gast genannt und Heidelberg Tourist Guide, Olga Speck durch Bestätigung zustande. Mit schriftlicher oder mündlicher Buchung der Gästeführung erkennt der Gast die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für gebuchte Führungen an. Die AGB, ist der schriftlichen Bestätigung beigefügt oder unter www.heidelguide.com/agb einsehbar. Erfolgt die Buchung bspw. durch einen als Gruppenauftraggeber bezeichneten Dritten, also eine Institution oder ein Unternehmen (Privatgruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein, Busunternehmen, Reiseveranstalter, Agenturen, Reisebüro), so ist dieser als alleiniger Auftraggeber Vertragspartner im Rahmen des Vermittlungsvertrages des Gästeführers im Rahmen des Dienstleistungsvertrages, soweit er nach den getroffenen Vereinbarungen nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer auftritt. Den Gruppenauftraggeber trifft in diesem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder eventueller Rücktrittskosten. Ist ausdrücklich vereinbart, dass der Gruppenauftraggeber die Buchung als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer vornimmt, so hat er für sämtliche Verpflichtungen der späteren Teilnehmer unmittelbar persönlich einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernimmt. Diese Buchung gilt bei Gruppenprogrammen für die gesamte Gruppe und die aus der Buchung entstehenden Forderungen. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Führung schriftlich, per Fax, Email oder mündlich bestätigt wird.

3. Leistungen und Ersetzungsvorbehalt

Die geschuldete Leistung des Gästeführers besteht aus der Durchführung der Gästeführung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist die Durchführung der Gästeführung nicht an einen bestimmten Gästeführer gebunden. Auch im Falle der Benennung oder ausdrücklichen Vereinbarung einer bestimmten Person des Gästeführers bleibt es vorbehalten, diesem im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch einen anderen geeigneten und qualifizierten Gästeführer zu ersetzen. Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. Auskünfte und Zusicherungen Dritter (insbesondere Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen) zum Umfang der vertraglichen Leistungen, die im Widerspruch zur Leistungsbeschreibung oder den mit dem Gästeführer getroffenen Vereinbarungen stehen, sind für den Gästeführer nicht verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen sind vor und während der Führung mit dem Gästeführer im Einverständnis mit dem Gruppenverantwortlichen im Rahmen der örtlichen und zeitlichen Möglichkeiten abzusprechen. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrags abweichen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der Führung) und vom Gästeführer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Führung nicht beeinträchtigen. Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa-Angaben. Die Führungen finden bei jedem Wetter statt. Gegebenenfalls kann nach individueller Absprache eine Alternative vereinbart werden.

4. Teilnehmerzahl

Eine Mindestteilnehmerzahl für Führungen gibt es nicht. Die maximale Gruppengröße für Führungen zu Fuß liegt bei 26 Teilnehmern pro Gästeführer. Ab 27 Teilnehmern wird ein zweiter Gästeführer benötigt. Bei Stadtführungen per Bus wird ein Gästeführer pro Bus eingesetzt.

5. Zahlungsbedingungen

Das Honorar wird dem Gästeführer in der ursprünglich abgesprochenen Höhe vor Ort in bar gegen Quittung gezahlt. Für jeden eingesetzten Gästeführer fällt das abgesprochene Honorar gesondert an. Nach Absprache kann dieses auch vorab überwiesen werden. Bei Rechnungsstellung sind die Zahlungsmodalitäten auf der Rechnung einzuhalten. Schecks oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Die Vergütungen enthalten keine Mehrwertsteuer, da der Gästeführer in der Regel als Freiberufler nach § 19 Umsatzsteuergesetz tätig ist. Das Entgelt beinhaltet alle Gebühren.
Eintrittsgelder in Museen, Verpflegungskosten sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie unter den Leistungen der Gästeführung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind. Dauert eine Führung auf Wunsch des Auftraggebers länger als vereinbart, erhöht sich das Honorar für jede angefangene Stunde um 20,00 €. Die Rechnungsstellung bei Vermittlung mehrerer Gästeführer erfolgt über Heidelberg Tourist Guide, Olga Speck als Abrechnungsunternehmen im Namen der vermittelten Gästeführer mit allen erforderlichen Daten.

6. Stornierung, Verspätungen, Nichtinanspruchnahme

Der Gast bzw. Auftraggeber kann die Buchung der Gästeführung bis spätestens 10 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren. Die Stornierung ist nur schriftlich per Fax (06221 5995611) oder per Email (tour@heidelguide.com) möglich. Bis 5 Werktage vor Führungsbeginn müssen 50% des Gesamtpreises erstattet werden. Danach oder bei Nichterscheinen der Gruppe wird der Gesamtpreis vollständig in Rechnung gestellt. Im Falle einer Verspätung der Gruppe werden die Auftraggeber gebeten, vor Führungsbeginn den Gästeführer unter der in der Buchungsbestätigung angegebenen Mobilfunknummer unverzüglich zu informieren. Der Gästeführer kann den Treffpunkt eine 30 Minuten nach dem vereinbarten Zeitpunkt verlassen, sofern keine weitere Benachrichtigung erfolgt. Die Wartezeit ist mit 20,00 € pro Stunde zu vergüten. Im Fall einer Verspätung, kurzfristiger zeitlicher oder terminlicher Änderung kann nicht gewährleistet werden, dass die Gästeführung in vollem Umfang durchgeführt werden kann bzw. behält sich der Gästeführer vor, die Führung entsprechend zu verkürzen. Der Gästeführer kann einen verspäteten Beginn der Führung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch Folgeführungen oder anderweitige zwingende Termine des Gästeführers nicht eingehalten werden können. Nimmt der Gast bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies vom Gästeführer zu vertreten ist, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl der Gästeführer zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so wird eine Aufwandsentschädigung in voller Höhe des Gesamtbetrags fällig bzw. besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

7. Haftung des Gästeführers

Der Gästeführer haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Verpflegungsbetrieben, Einrichtungen, Trägern von Sehenswürdigkeiten oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen der Führung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Gästeführers ursächlich oder mit ursächlich war. Der Gästeführer haftet nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Gästeführer selbst oder durch seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästeführers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gästeführers beruhen. Die Haftung des Gästeführers bezieht sich ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt auf maximal die Höhe des Versicherungsschutzes im Rahmen der unten genannten Berufshaftversicherung und Vermögensschadensversicherung. Bei Kinder- und Jugendführungen übernimmt der Gästeführer keine Aufsichtspflicht; Begleitpersonal ist erforderlich. Der Gästeführer ist geschützt durch eine Berufshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenversicherung durch den Heidelberger Gästeführerverein e.V. Die Berufshaftpflichtversicherung wurde abgeschlossen bei der Zurich Insurance AG, 53287 Bonn.

8. Mitwirkungspflicht

Der Gast bzw. der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistung sofort gegenüber dem Gästeführer anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen des Gästeführers ergebende Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt. Zu einem Abbruch bzw. einer Kündigung der Führung nach Beginn der Führung sind der Gast bzw. der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Gästeführers erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Busführungen können nur in Bussen mit funktionierendem Mikrofon und Reiseleiter-Sitzplatz durchgeführt werden. Andernfalls ist der Gästeführer berechtigt, den Auftrag bei Fortbestand seines Vergütungsanspruchs abzulehnen.

9. Verjährung

Vertragliche Ansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers gegenüber dem Gästeführer aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästeführers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

10. Datenschutz

Der Gast bzw. der Gruppenbeauftragte ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Daten auch weiterhin vom Gästeführer bzw. von Heidelberg Tourist Guide, Olga Speck für die Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.

11. Salvatorische Klausel

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrages insgesamt zur Folge.

12. Gerichtsstand

Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist Heidelberg.

Stand: Heidelberg, 1. September 2013